Ein immer wieder anzutreffendes
Vorkommnis in der Beratung: Nach jahrelanger Partnerschaft macht einer der beiden Partner
eine befreiende Erfahrung. Er oder sie hat das Gefühl, erstmals wirklich gehört und
verstanden zu werden. Warum dies manchmal erst in Anwesenheit einer Drittperson möglich
ist, die den Gesprächsdialog begleitet, hat mit vielerlei Erwartungen und Aengsten zu
tun. Die Empfängerin oder der
Empfänger einer Botschaft folgert: Wenn ich zuhöre, was der oder die andere sagt, wenn
ich es verstanden habe, dann bedeute dies auch, dass ich damit einverstanden bin und
entsprechend handeln muss.
Wenn man erkannt hat, dass es zunächst ein
grundlegendes menschliches Bedürfnis ist, primär einmal gehört und verstanden zu
werden, dann kann man der Partnerin/dem Partner sein "Ohr schenken", ohne
befürchten zu müssen, verstehen bedeute immer auch gleich ein Eingeständnis oder gar
ein Kleinbeigeben.
Damit ist eine wesentliche Voraussetzung
geschaffen, Bedürfnisse, Wünsche und Hoffnungen anzusprechen und gemeinsam die
anstehenden Herausforderungen anzugehen.
Schenken wir unserem Partner/unserer
Partnerin doch hin und wieder bewusst unsere ungeteilte Aufmerksamkeit!
Gesagt heisst noch nicht gehört.
Gehört heisst noch nicht verstanden.
Verstanden heisst noch nicht einverstanden.
Einverstanden heisst noch nicht handeln! |